Oberlandesgericht Köln, 2009-04-03, 6 W 20/09

6 W 20/09Tribunal supérieur3 avr. 2009

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 W 20/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-03

Aktenzeichen: 6 W 20/09

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2009:0403.6W20.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 28. Zivil-kammer des Landgerichts Köln vom 10.02.2009 insoweit aufgehoben, als die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für die Verteidigung gegen den Klageantrag zu 2) in einer dem Betrag von 861,00 € übersteigenden Höhe verweigert worden ist, und zwar mit der Maßgabe, dass die Prozesskostenhilfe nicht wegen hinreichender Erfolgsaussicht versagt werden darf.

Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

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