Oberlandesgericht Köln, 2008-06-19, 12 U 88/07

12 U 88/07Tribunal supérieur19 juin 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 12 U 88/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-19

Aktenzeichen: 12 U 88/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0619.12U88.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird das am 05.07.2007 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln (AZ.: 30 O 116/06) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76.351,75 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 23 % die Klägerin und zu 77% der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Gegenseite gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Gegenseite in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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