Oberlandesgericht Köln, 2008-02-15, 6 U 140/07

6 U 140/07Tribunal supérieur15 févr. 2008

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 140/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-15

Aktenzeichen: 6 U 140/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0215.6U140.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.7.2007 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 35/07 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt 50.000,00 Euro.

Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruchs kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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