Oberlandesgericht Köln, 2007-03-09, 6 W 23/07

6 W 23/07Tribunal supérieur9 mars 2007

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 W 23/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-03-09

Aktenzeichen: 6 W 23/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0309.6W23.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG §§ 3, 4 Nr. 6; BGB § 145

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verurteilt,

es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 EUR zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu werben:

„Das Große Rabatt-Würfeln bei u. Baumarkt ...

An jeder Kasse können Sie würfeln und bekommen dann sofort den gewürfelten Rabatt auf Ihren gesamten Einkauf gutgeschrieben. Nieten gibt es nicht: 5 % Rabatt sind garantiert! ...“,

wenn dies wie folgt geschieht:

pp.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 4/5 der Antragsgegnerin und zu 1/5 dem Antragsteller auferlegt.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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