Oberlandesgericht Köln, 2006-09-15, 6 U 25/06

6 U 25/06Tribunal supérieur15 sept. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 25/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-15

Aktenzeichen: 6 U 25/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0915.6U25.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.01.2006 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 201/00 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 167.161,76 € nebst 4 % Zinsen seit dem 10.01.1997 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Gegenpartei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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