Oberlandesgericht Köln, 2006-01-20, 19 U 63/05

19 U 63/05Tribunal supérieur20 janv. 2006

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 19 U 63/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-20

Aktenzeichen: 19 U 63/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2006:0120.19U63.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das am 08.12.2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (4 0 422/03) abgeändert und, wie folgt, neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 51.675,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.12.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt die Beklagte. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte 87 % und die Klägerin 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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