6 U 36/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-08-06, 6 U 36/04
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 6 U 36/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-06
Aktenzeichen: 6 U 36/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0806.6U36.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG n.F. § 5
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05.02.2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 78/03 - wird zurückgewiesen, soweit sie die Klage in der Fassung der Berufungsanträge zu Ziffern 1 und 3 einschließlich der Hilfsanträge zu Ziffern 1 und 3 sowie die Berufungsanträge zu Ziffern 4 und 5, soweit diese sich auf die Anträge zu Ziffern 1 und 3 beziehen, weiterverfolgt.
Die Klage in der Fassung des Widerrufs-, hilfsweise Bekanntmachungsantrags gemäß Ziffer 6 der Berufungsbegründung wird abgewiesen, soweit diese sich auf die Unterlassungsanträge zu Ziffern 1 und 3 bezieht. Die Klage wird weiter als im Berufungsverfahren unzulässig abgewiesen, soweit mit dem Berufungsantrag zu Ziffer 1 ergänzend die in der Berufungsbegründung unter Ziffer II. 1.3. zitierte Aussage für sich genommen als irreführend angegriffen und Unterlassung begehrt wird.
Die Kostenentscheidung bliebt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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