Oberlandesgericht Köln, 2003-12-22, 5 U 114/03

5 U 114/03Tribunal supérieur22 déc. 2003

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 114/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-22

Aktenzeichen: 5 U 114/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1222.5U114.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23.5.2003 (9 O 564/02) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.424.- Euro nebst 4% Zinsen seit dem 6.4.2002 zu zahlen. Im übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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