Oberlandesgericht Köln, 2003-07-08, 3 U 20/03

3 U 20/03Tribunal supérieur8 juil. 2003

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 3 U 20/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-08

Aktenzeichen: 3 U 20/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0708.3U20.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.01.2003 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (14 O 210/02) teilweise abgeändert:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 5.875,00 € nebst 5% Zinsen seit dem 18.10.2001 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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