Oberlandesgericht Köln, 2002-02-26, 5 U 128/02

5 U 128/02Tribunal supérieur26 févr. 2002

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 128/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-26

Aktenzeichen: 5 U 128/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0226.5U128.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juni 2002 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 216/99 - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 54,96 EUR nebst 4% Zinsen seit dem 6. Juli 1999 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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