Oberlandesgericht Köln, 2001-12-20, 7 U 66/01

7 U 66/01Tribunal supérieur20 déc. 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 7 U 66/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-12-20

Aktenzeichen: 7 U 66/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1220.7U66.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 9. 5. 2001 - 4 O 222/00 - abgeändert und wie folgt neugefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von DM 40.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung durch eine unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Bankinstituts zu erbringen.

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