Oberlandesgericht Köln, 2001-11-09, 6 U 62/01

6 U 62/01Tribunal supérieur9 nov. 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 62/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-11-09

Aktenzeichen: 6 U 62/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:1109.6U62.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.02.2001 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln

  • 84 O 69/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Den Parteien wird nachgelassen, die von ihnen zu stellenden Sicherheiten jeweils in Form der unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 100.000,00 DM festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.