Oberlandesgericht Köln, 2001-06-06, 27 UF 299/00

27 UF 299/00Tribunal supérieur6 juin 2001

Regest

Zu den Voraussetzungen, unter denen Mietkosten ausnahmsweise als ehebedingte Verbindlichkeiten anzusehen und deshalb vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vorweg abzuziehen sind.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 27 UF 299/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-06-06

Aktenzeichen: 27 UF 299/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0606.27UF299.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB 1361

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter denen Mietkosten ausnahmsweise als ehebedingte Verbindlichkeiten anzusehen und deshalb vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vorweg abzuziehen sind.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 2. November 2000 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg - 33 F 168/00 - teilweise wie folgt geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestands wird nach § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

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