Oberlandesgericht Köln, 2001-03-05, 5 U 135/99

5 U 135/99Tribunal supérieur5 mars 2001

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 135/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-05

Aktenzeichen: 5 U 135/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2001:0305.5U135.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.05.1999 - 25 O 139/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 16.862,00 DM nebst 4 % Zinsen ab dem 31.12.1995 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche weiteren künftigen immateriellen und materiellen Schäden, die ihr infolge der Behandlung aus Juli 1994 noch entstehen, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tra-gen die Klägerin zu 30/57, der Beklagte zu 27/57.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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