Oberlandesgericht Köln, 2000-01-21, 6 U 38/99

6 U 38/99Tribunal supérieur21 janv. 2000

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 38/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-21

Aktenzeichen: 6 U 38/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0121.6U38.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.01.1999 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln -31 O 782/98- abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicher- heitsleistung in Höhe von 20.000.- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Der Klägerin wird nachgelassen, die von ihr zu stellende Sicherheit in Form der unbedingten, unbefristeten, un- widerruflichen, selbstschuldnerischen schriftlichen Bürg- schaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

Die mit diesem Urteil für die Klägerin verbundene Beschwer wird auf 150.000.- DM festgesetzt.

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