Oberlandesgericht Köln, 2000-01-10, 16 U 43/99

16 U 43/99Tribunal supérieur10 janv. 2000

Regest

Die Kenntnis vom hohen Ölverbrauch eines Kraftfahrzeugs ( hier: 1,5 l pro 1000 km bei einem älteren Modell der Luxusklasse ) ist allein kein sicheres Indiz für die positive Kenntnis von einem Motorschaden. Erst wenn weitere, konkret auf eine Schädigung hinweisende Umstände hinzutreten, ist auch der erhöhte Ölverbrauch ein wesentliches Indiz für einen Schadensfall.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 U 43/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-01-10

Aktenzeichen: 16 U 43/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0110.16U43.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 459, 463

Leitsätze

Die Kenntnis vom hohen Ölverbrauch eines Kraftfahrzeugs ( hier: 1,5 l pro 1000 km bei einem älteren Modell der Luxusklasse ) ist allein kein sicheres Indiz für die positive Kenntnis von einem Motorschaden. Erst wenn weitere, konkret auf eine Schädigung hinweisende Umstände hinzutreten, ist auch der erhöhte Ölverbrauch ein wesentliches Indiz für einen Schadensfall.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 2. März 1999 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 3 0 489/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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