Oberlandesgericht Köln, 2000-01-03, 2 W 224/99

2 W 224/99Tribunal supérieur3 janv. 2000

Regest

1. Maßnahmen des Insolvenzgerichts nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 InsO sind nicht mit der Beschwerde anfechtbar. 2. Zur Überprüfung solcher Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 W 224/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2000-01-03

Aktenzeichen: 2 W 224/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2000:0103.2W224.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: InsO §§ 6, 7, 14, 21

Leitsätze

  1. Maßnahmen des Insolvenzgerichts nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 InsO sind nicht mit der Beschwerde anfechtbar.

  2. Zur Überprüfung solcher Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der greifbaren Gesetzwidrigkeit.

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn vom 8. September 1999 - 5 T 224/99 - wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde hat der Schuldner zu tragen.

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