16 U 44/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-12-06, 16 U 44/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-12-06, 16 U 44/99
16 U 44/99Tribunal supérieur6 déc. 1999
Regest
Werturteile sind grundsätzlich frei, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist. Auch eine überspitzte, ungerechte und polemische Kritik muß grundsätzlich hingenommen werden. Erst im Falle der reinen Schmähkritik muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 U 44/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-12-06
Aktenzeichen: 16 U 44/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:1206.16U44.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 823 Abs. 1, GG Art. 2, 5
Leitsätze
Werturteile sind grundsätzlich frei, ohne daß es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist. Auch eine überspitzte, ungerechte und polemische Kritik muß grundsätzlich hingenommen werden. Erst im Falle der reinen Schmähkritik muß das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 16.03.1999 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 3 O 502/98 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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