Oberlandesgericht Köln, 1999-08-30, 16 Wx 123/99

16 Wx 123/99Tribunal supérieur30 août 1999

Regest

An die Eignung eines Wohnungseigentümers, das Amt eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats zu übernehmen, können nicht die gleichen strengen Anforderungen gestellt werden wie an die Eignung für das Amt des Verwalters. Daß ein Wohnungseigentümer mit einem anderen in Streit lebt, nimmt ihm nicht von vornherein die Eignung, Mitglied des Verwaltungsbeirates werden zu können.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 123/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-08-30

Aktenzeichen: 16 Wx 123/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0830.16WX123.99.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: § 29 WEG

Leitsätze

An die Eignung eines Wohnungseigentümers, das Amt eines Mitgliedes des Verwaltungsbeirats zu übernehmen, können nicht die gleichen strengen Anforderungen gestellt werden wie an die Eignung für das Amt des Verwalters. Daß ein Wohnungseigentümer mit einem anderen in Streit lebt, nimmt ihm nicht von vornherein die Eignung, Mitglied des Verwaltungsbeirates werden zu können.

Tenor

Die weitere sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.07.1999 - 29 T 61/99 - wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der weiteren sofortigen Beschwerde werden der Antragstellerin auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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