3 U 205/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-08-27, 3 U 205/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-08-27, 3 U 205/98
3 U 205/98Tribunal supérieur27 août 1999
Regest
Ein Landwirt, der nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch im Lohnauftrag für andere Landwirte regelmäßig in der jährlichen Saison unter Maschineneinsatz Grasballen zur Silierung mit Folie umwickelt, übt als Lohnunternehmer nur ein Nebengewerbe seines landwirtschaftlichen Betriebs aus. Der erforderliche Ankauf der Folie zur Weiterverarbeitung macht ihn nicht zum -Istkaufmann.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 3 U 205/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-08-27
Aktenzeichen: 3 U 205/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0827.3U205.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Normen: HGB §§ 3 Abs. 3, 377
Leitsätze
Ein Landwirt, der nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch im Lohnauftrag für andere Landwirte regelmäßig in der jährlichen Saison unter Maschineneinsatz Grasballen zur Silierung mit Folie umwickelt, übt als Lohnunternehmer nur ein Nebengewerbe seines landwirtschaftlichen Betriebs aus. Der erforderliche Ankauf der Folie zur Weiterverarbeitung macht ihn nicht zum -Istkaufmann.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. Ok-tober 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 367/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.050,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Mai 1996 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Beweissicherungsverfahrens 12 H 10/96 AG Aachen tragen die Klägerin 96% und der Beklagte 4 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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