16 WX 54/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-23, 16 WX 54/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-04-23, 16 WX 54/99
16 WX 54/99Tribunal supérieur23 avr. 1999
Regest
Kein allgemeiner Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht WEG § 20 Einem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer kann auch dann, wenn über seinen Eigentumserwerb noch ein bei Gericht anhängiger Rechtstreit schwebt, nicht durch Mehrheitsbeschluß für die Dauer dieses Rechtstreits das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen werden. Ein derartiger Beschluß ist auch dann, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde, nichtig.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 54/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-23
Aktenzeichen: 16 WX 54/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0423.16WX54.99.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 20
Leitsätze
Kein allgemeiner Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht
WEG § 20 Einem im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer kann auch dann, wenn über seinen Eigentumserwerb noch ein bei Gericht anhängiger Rechtstreit schwebt, nicht durch Mehrheitsbeschluß für die Dauer dieses Rechtstreits das Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung entzogen werden. Ein derartiger Beschluß ist auch dann, wenn er nicht fristgerecht angefochten wurde, nichtig.
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