Oberlandesgericht Köln, 1999-03-08, 16 W 32/98

16 W 32/98Tribunal supérieur8 mars 1999

Regest

EuGVÜ Art. 27 Nr. 1 Die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung, die nach ordnungsgemäßer Verfahrenseinleitung auf Grund eines teilweise fehlerhaften Verfahrens ergangen war, ist nur dann abzulehnen, wenn das Verfahren von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Ausmaß abweicht, daß sie nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 W 32/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-08

Aktenzeichen: 16 W 32/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0308.16W32.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: ORDRE PUBLIC

Leitsätze

EuGVÜ Art. 27 Nr. 1 Die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung, die nach ordnungsgemäßer Verfahrenseinleitung auf Grund eines teilweise fehlerhaften Verfahrens ergangen war, ist nur dann abzulehnen, wenn das Verfahren von den Grundprinzipien des deutschen Verfahrensrechts in einem solchen Ausmaß abweicht, daß sie nicht als in einem geordneten, rechtsstaatlichen Verfahren ergangen angesehen werden kann.

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