16 Wx 23/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-03, 16 Wx 23/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-03-03, 16 Wx 23/99
16 Wx 23/99Tribunal supérieur3 mars 1999
Regest
Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 23/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-03-03
Aktenzeichen: 16 Wx 23/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0303.16WX23.99.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432
Leitsätze
Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.
Tenor
Die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 04.12.1998 - 29 T 279/98 - wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. Eine Erstattung außerge-richtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
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