16 Wx 211/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-23, 16 Wx 211/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-23, 16 Wx 211/98
16 Wx 211/98Tribunal supérieur23 déc. 1998
Regest
Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 211/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-23
Aktenzeichen: 16 Wx 211/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1223.16WX211.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 23
Leitsätze
Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind nur ausnahmsweise nichtig, wenn sie gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Beschlüsse der Eigentümerversammlung können eine selbständige Anspruchsgrundlage begründen, wenn bis zur Beschlußfassung ein entsprechender Anspruch nicht bestand.
Tenor
Die weitere sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.11.1998 - 29 T 239/98 - wird zu-rückgewiesen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfah-rens werden dem Antragsgegner auferlegt. Der Ge-schäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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