19 U 51/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-18, 19 U 51/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-18, 19 U 51/98
19 U 51/98Tribunal supérieur18 déc. 1998
Regest
Hat bei einem Verkehrsunfall die hierdurch verursachte Geschwindigkeitsänderung um bzw. unter 5 km/h gelegen, so liegt dies unterhalb der biomechanischen Belastungsgrenze, ab der eine gesunde Halswirbelsäule Schaden erleiden kann. Schmerzendgeld wegen Verletzung derselben kann der Geschädigte dann nur verlangen, wenn er nachweist, dass seine Halswirbelsäule vorgeschädigt war und dieser Zustand sich durch den Unfall verschlimmert hat.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 19 U 51/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-18
Aktenzeichen: 19 U 51/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1218.19U51.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 823, 847 BGB
Leitsätze
Hat bei einem Verkehrsunfall die hierdurch verursachte Geschwindigkeitsänderung um bzw. unter 5 km/h gelegen, so liegt dies unterhalb der biomechanischen Belastungsgrenze, ab der eine gesunde Halswirbelsäule Schaden erleiden kann. Schmerzendgeld wegen Verletzung derselben kann der Geschädigte dann nur verlangen, wenn er nachweist, dass seine Halswirbelsäule vorgeschädigt war und dieser Zustand sich durch den Unfall verschlimmert hat.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.2.1998 - 20 O 427/96 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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