Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 5 U 132/98

5 U 132/98Tribunal supérieur25 nov. 1998

Regest

Besteht nach lege artis durchgeführter präoperativer Diagnostik Verdacht auf Schilddrüsenkarzinom ("kalter Knoten"), ist die vollständige Entfernung des verdächtigen Gewebes indiziert. Einer intraoperativen Schnellschnittdiagnostik bedarf es nicht. Diese ist eher kontraindiziert.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 132/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-25

Aktenzeichen: 5 U 132/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1125.5U132.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB § 823

Leitsätze

Besteht nach lege artis durchgeführter präoperativer Diagnostik Verdacht auf Schilddrüsenkarzinom ("kalter Knoten"), ist die vollständige Entfernung des verdächtigen Gewebes indiziert. Einer intraoperativen Schnellschnittdiagnostik bedarf es nicht. Diese ist eher kontraindiziert.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Mai 1998 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 303/97 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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