Oberlandesgericht Köln, 1998-11-13, 6 U 77/98

6 U 77/98Tribunal supérieur13 nov. 1998

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 6 U 77/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-13

Aktenzeichen: 6 U 77/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1113.6U77.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.3.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln vom 27.3.1998 - 81 O 154/97 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Ge-richt für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der nachfolgend auszugsweise verkleinert wiedergegebenen Zeitungsbeilage "R.-Center Aktuell" wie aus jener Wiedergabe ersichtlich zu werben:

2.) Die Kosten Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 50.000 DM festgesetzt.

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