16 Wx 137/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-23, 16 Wx 137/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-23, 16 Wx 137/98
16 Wx 137/98Tribunal supérieur23 sept. 1998
Regest
Zustellungen an die Gemeinschaft können nur dann nicht an den Verwalter erfolgen, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht, so daß zu befürchten ist, er werde die Mitglieder der Gemeinschaft nicht zuverlässig unterrichten. Eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 137/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-23
Aktenzeichen: 16 Wx 137/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0923.16WX137.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3
Leitsätze
Zustellungen an die Gemeinschaft können nur dann nicht an den Verwalter erfolgen, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht, so daß zu befürchten ist, er werde die Mitglieder der Gemeinschaft nicht zuverlässig unterrichten. Eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 13.8 1998 gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.Juli 1998 - 29 T 101/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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