Oberlandesgericht Köln, 1998-09-23, 16 Wx 137/98

16 Wx 137/98Tribunal supérieur23 sept. 1998

Regest

Zustellungen an die Gemeinschaft können nur dann nicht an den Verwalter erfolgen, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht, so daß zu befürchten ist, er werde die Mitglieder der Gemeinschaft nicht zuverlässig unterrichten. Eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 137/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-09-23

Aktenzeichen: 16 Wx 137/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0923.16WX137.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG § 27 Abs. 2 Nr. 3

Leitsätze

Zustellungen an die Gemeinschaft können nur dann nicht an den Verwalter erfolgen, wenn die konkrete Gefahr einer Interessenkollision besteht, so daß zu befürchten ist, er werde die Mitglieder der Gemeinschaft nicht zuverlässig unterrichten. Eine bloß abstrakte Gefahr reicht nicht aus.

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers vom 13.8 1998 gegen den Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.Juli 1998 - 29 T 101/98 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.