1 W 50/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-07, 1 W 50/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-07, 1 W 50/98
1 W 50/98Tribunal supérieur7 sept. 1998
Regest
Der schriftlich erteilte Hinweis, "der Beklagte ... mag überlegen, ob er die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nimmt; der Klagestreitwert beträgt 7.400,00 DM, so daß aus wirtschaftlicher Sicht eine fundierte Klageverteidigung lohnend sein dürfte", kann jedenfalls dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn gleichzeitig auf die fortbestehende Unschlüssigkeit der Klage hingewiesen wird.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 1 W 50/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-07
Aktenzeichen: 1 W 50/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0907.1W50.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: ZPO § 42 Abs. 2
Leitsätze
Der schriftlich erteilte Hinweis, "der Beklagte ... mag überlegen, ob er die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nimmt; der Klagestreitwert beträgt 7.400,00 DM, so daß aus wirtschaftlicher Sicht eine fundierte Klageverteidigung lohnend sein dürfte", kann jedenfalls dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn gleichzeitig auf die fortbestehende Unschlüssigkeit der Klage hingewiesen wird.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger vom 4. August 1998 wird der Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 10. Juli 1998 - 5 AR 17/98 - aufgehoben.
Das gegen Richter am Amtsgericht K. gerichtete Ablehnungsgesuch der Kläger vom 30. März 1998 wird für gerechtfertigt erklärt.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.