Oberlandesgericht Köln, 1998-02-10, Ausl 254/97

Ausl 254/97Tribunal supérieur10 févr. 1998

Regest

Ist ungewiss, ob und wann eine vom Oberlandesgericht für zulässig erklärte Auslieferung durch die Bundesregierung bewilligt wird und wann sie durchgeführt werden kann, ist die Anordnung der Fortdauer der Auslieferungshaft im Regelfall nicht möglich.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — Ausl 254/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-10

Aktenzeichen: Ausl 254/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0210.AUSL254.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: IRG § 15

Leitsätze

Ist ungewiss, ob und wann eine vom Oberlandesgericht für zulässig erklärte Auslieferung durch die Bundesregierung bewilligt wird und wann sie durchgeführt werden kann, ist die Anordnung der Fortdauer der Auslieferungshaft im Regelfall nicht möglich.

Tenor

Die Beschlüsse des Senats vom 22. August 1997 über die Anordnung der Auslieferungshaft und vom 17. Oktober 1997 und 12. Dezember 1997 über die Fortdauer der Auslieferungshaft werden aufgehoben.

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