7 W 58/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-09, 7 W 58/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-09, 7 W 58/97
7 W 58/97Tribunal supérieur9 févr. 1998
Regest
Ist zugunsten von Gläubiger und Schuldner ein Geldbetrag hinterlegt und erklärt der Schuldner nicht sofort die Freigabe, so kann bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern der Bürge den Gläubiger nicht auf den hinterlegten Betrag verweisen. Insbesondere ist in einem solchen Fall der Einwand einer rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen nicht begründet.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 7 W 58/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-09
Aktenzeichen: 7 W 58/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0209.7W58.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: BGB § 765; ZPO § 93
Leitsätze
Ist zugunsten von Gläubiger und Schuldner ein Geldbetrag hinterlegt und erklärt der Schuldner nicht sofort die Freigabe, so kann bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern der Bürge den Gläubiger nicht auf den hinterlegten Betrag verweisen. Insbesondere ist in einem solchen Fall der Einwand einer rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen nicht begründet.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landgerichts Bonn vom 29.10.1997 - 2 O 177/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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