Oberlandesgericht Köln, 1998-02-06, 16 WX 324/97

16 WX 324/97Tribunal supérieur6 févr. 1998

Regest

Anmietung eines Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück durch die Wohnungseigentümergemeinschaft WEG §§ 15 Abs. 3, 21 Abs. 3 und 4 Ist ein Teil der nach der Teilungserklärung einzelnen Wohnungseigentümern im dinglichen Sondernutzungsrecht zugewiesenen Kfz-Stellplätze so geschnitten, daß ein gemeinschaftliches Parken ohne Behinderung der beteiligten Fahrzeuge nicht möglich ist, so kann die Gemeinschaft nicht mit einfacher Mehrheit beschließen, auf Kosten der Gemeinschaft für einen der beteiligten Eigentümer auf einem Nachbargrundstück einen Parkplatz anzumieten, um ein reibungsloses Parken aller Eigentümer zu ermöglichen. Das Problem muß vielmehr allein von den beteiligten Eigentümern und dem Verkäufer dieser Wohnungen gelöst werden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 324/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-02-06

Aktenzeichen: 16 WX 324/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0206.16WX324.97.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 15 ABS. 3, 21 ABS. 3 UND 4

Leitsätze

Anmietung eines Stellplatzes auf einem Nachbargrundstück durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

WEG §§ 15 Abs. 3, 21 Abs. 3 und 4 Ist ein Teil der nach der Teilungserklärung einzelnen Wohnungseigentümern im dinglichen Sondernutzungsrecht zugewiesenen Kfz-Stellplätze so geschnitten, daß ein gemeinschaftliches Parken ohne Behinderung der beteiligten Fahrzeuge nicht möglich ist, so kann die Gemeinschaft nicht mit einfacher Mehrheit beschließen, auf Kosten der Gemeinschaft für einen der beteiligten Eigentümer auf einem Nachbargrundstück einen Parkplatz anzumieten, um ein reibungsloses Parken aller Eigentümer zu ermöglichen. Das Problem muß vielmehr allein von den beteiligten Eigentümern und dem Verkäufer dieser Wohnungen gelöst werden.

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