16 WX 12/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-02-06, 16 WX 12/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-02-06, 16 WX 12/98
16 WX 12/98Tribunal supérieur6 févr. 1998
Regest
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen den Verwalter WEG § 21 Abs. 1 Ist der Gemeinschaft gegen den Verwalter infolge der berechtigten Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Fehlverhaltens des Verwalters ein Schadensersatzanspruch entstanden, so fällt dieser in das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft und kann, auch wenn die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zwischenzeitlich wechseln, von der Gemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung verfolgt werden; denn der Anteil am Verwaltungsvermögen verbleibt im Falle eines Eigemtümerwechsels nicht in der Hand des Veräußerers, sondern geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 12/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-02-06
Aktenzeichen: 16 WX 12/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0206.16WX12.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 21 ABS. 1
Leitsätze
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen den Verwalter
WEG § 21 Abs. 1 Ist der Gemeinschaft gegen den Verwalter infolge der berechtigten Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Fehlverhaltens des Verwalters ein Schadensersatzanspruch entstanden, so fällt dieser in das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft und kann, auch wenn die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zwischenzeitlich wechseln, von der Gemeinschaft in ihrer aktuellen Zusammensetzung verfolgt werden; denn der Anteil am Verwaltungsvermögen verbleibt im Falle eines Eigemtümerwechsels nicht in der Hand des Veräußerers, sondern geht mit dem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Grundstück automatisch auf den Erwerber über.
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