16 WX 250/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-12-10, 16 WX 250/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-12-10, 16 WX 250/97
16 WX 250/97Tribunal supérieur10 déc. 1997
Regest
Keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß WEG §§ 10, 15 Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 250/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-10
Aktenzeichen: 16 WX 250/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1210.16WX250.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG §§ 10, 15
Leitsätze
Keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß
WEG §§ 10, 15 Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.
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