Oberlandesgericht Köln, 1997-12-10, 16 WX 250/97

16 WX 250/97Tribunal supérieur10 déc. 1997

Regest

Keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß WEG §§ 10, 15 Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 250/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-12-10

Aktenzeichen: 16 WX 250/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1210.16WX250.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 10, 15

Leitsätze

Keine Einräumung eines Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß

WEG §§ 10, 15 Sowohl ein dinglich wirkendes als auch ein lediglich schuldrechtliches Sondernutzungsrecht bedürfen zu ihrer Entstehung einer allstimmigen Vereinbarung aller Sondereigentümer. Daran ändert auch eine Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung nichts, die eine Änderung der Gemeinschaftsordnung mit Zweidrittelmehrheit zuläßt. Gegen den Willen des Betroffenen kann für diesen kein Sondernutzungsrecht bestellt werden.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.