16 WX 267/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 16 WX 267/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-11-03, 16 WX 267/97
16 WX 267/97Tribunal supérieur3 nov. 1997
Regest
Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" WEG § 23 Abs. 2 Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 267/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-11-03
Aktenzeichen: 16 WX 267/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:1103.16WX267.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 23 ABS. 2
Leitsätze
Beschlußfassung in der Wohnungseigentümerversammlung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes"
WEG § 23 Abs. 2 Eine Beschlußfassung ohne vorherige nähere Ankündigung unter dem Tagesordnungspunkt ,Verschiedenes" ist jedenfalls dann möglich, wenn der Beschluß den Verwalter nur auffordert, gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern das durchzusetzen, wozu diese ohnehin verpflichtet sind.
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