16 Wx 210/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-09-19, 16 Wx 210/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-09-19, 16 Wx 210/97
16 Wx 210/97Tribunal supérieur19 sept. 1997
Regest
Wer als Betreuer kostenlos im Hause des bedürftigen, andernorts gegen Entgelt untergebrachten Betreuten lebt und sich weigert, eine auch nur annähernd marktgerechte Miete zu bezahlen, zeigt, daß er seine eigenen Interessen über die Vermögensinteressen des Betreuten stellt. Er ist regelmäßig als Vermögensbetreuer ungeeignet.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 210/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-09-19
Aktenzeichen: 16 Wx 210/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0919.16WX210.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1908 b Abs. 1
Leitsätze
Wer als Betreuer kostenlos im Hause des bedürftigen, andernorts gegen Entgelt untergebrachten Betreuten lebt und sich weigert, eine auch nur annähernd marktgerechte Miete zu bezahlen, zeigt, daß er seine eigenen Interessen über die Vermögensinteressen des Betreuten stellt. Er ist regelmäßig als Vermögensbetreuer ungeeignet.
Tenor
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 09.07.1997 - 1 T 23/97 - wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde.
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