Oberlandesgericht Köln, 1997-08-22, 16 WX 224/97

16 WX 224/97Tribunal supérieur22 août 1997

Regest

Art. 20 Abs. 1 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) derzeit ohne unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1 Art. 20 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens hat, da er nicht in innerstaatliches Recht transformiert wurde, derzeit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern. Ein Drittausländer, der zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten keines Visums bedarf, reist derzeit nicht unerlaubt in die Bundesrepublik ein, wenn er aus einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens einreist und sich dort bereits drei Monate visumsfrei aufgehalten hatte.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 224/97 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-08-22

Aktenzeichen: 16 WX 224/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0822.16WX224.97.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: AUSLG § 57 ABS. 2 NR. 1

Leitsätze

Art. 20 Abs. 1 SDÜ (Schengener Durchführungsübereinkommen) derzeit ohne unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern

AuslG § 57 Abs. 2 Nr. 1 Art. 20 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens hat, da er nicht in innerstaatliches Recht transformiert wurde, derzeit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Drittausländern. Ein Drittausländer, der zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland bis zu drei Monaten keines Visums bedarf, reist derzeit nicht unerlaubt in die Bundesrepublik ein, wenn er aus einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Übereinkommens einreist und sich dort bereits drei Monate visumsfrei aufgehalten hatte.

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