Oberlandesgericht Köln, 1997-05-12, 2 WX 57/96

2 WX 57/96Tribunal supérieur12 mai 1997

Regest

Eintragungsfähigkeit einer GmbH mit Berufstätigkeit von Rechtsanwälten als Gegenstand BRAO § 59a 1. Eine Rechtsanwalts-GmbH darf jedenfalls dann nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn die im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen mit dem in der Bundesrechtsanwaltsordnung verankerten Berufsbild einer freien und unabhängigen Rechtsanwaltschaft nicht zu vereinbaren sind. 2. Eine Eintragung der Rechtsanwalts-GmbH in das Handelsregister scheidet jedenfalls aus, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Regelung enthält, die eine Beschränkung des Gesellschafterkreises auf Rechtsanwälte und die nach § 59 a BRAO sozietätsfähigen Berufe sicherstellt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 2 WX 57/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-05-12

Aktenzeichen: 2 WX 57/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0512.2WX57.96.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: BRAO § 59A

Leitsätze

Eintragungsfähigkeit einer GmbH mit Berufstätigkeit von Rechtsanwälten als Gegenstand

BRAO § 59a 1. Eine Rechtsanwalts-GmbH darf jedenfalls dann nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn die im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen mit dem in der Bundesrechtsanwaltsordnung verankerten Berufsbild einer freien und unabhängigen Rechtsanwaltschaft nicht zu vereinbaren sind. 2. Eine Eintragung der Rechtsanwalts-GmbH in das Handelsregister scheidet jedenfalls aus, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Regelung enthält, die eine Beschränkung des Gesellschafterkreises auf Rechtsanwälte und die nach § 59 a BRAO sozietätsfähigen Berufe sicherstellt.

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