Oberlandesgericht Köln, 1995-01-09, 16 WX 167/94

16 WX 167/94Tribunal supérieur9 janv. 1995

Regest

Auslegung von Beschlüssen der WEG-Versammlung Maßgeblich für die Auslegung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen ihrer Drittwirkung (§ 10 Abs. 3, 4 WEG) allein der protokollierte Wortlaut und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 167/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-01-09

Aktenzeichen: 16 WX 167/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0109.16WX167.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: § 10 ABS. 3 WEG; § 10 ABS. 4 WEG; WOHNUNGSEIGENTUM; BESCHLUß; WEG-VERSAMMLUNG

Leitsätze

Auslegung von Beschlüssen der WEG-Versammlung

Maßgeblich für die Auslegung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen ihrer Drittwirkung (§ 10 Abs. 3, 4 WEG) allein der protokollierte Wortlaut und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt.

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