Oberlandesgericht Köln, 1994-12-16, 19 W 42/94

19 W 42/94Tribunal supérieur16 déc. 1994

Regest

Keine Anfechtung der Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens 1) Ein Beschluß, der dem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens stattgibt, ist grundsätzlich nicht anfechtbar. 2) Aus rechtsstaatlichen Gründen kann ein solcher Beschluß mit der einfachen Beschwerde angegriffen werden, wenn er ,greifbar gesetzeswidrig" ist; das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Entscheidung unrichtig ist, sondern erst dann, wenn sie inhaltlich dem Gesetz fremd ist.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 19 W 42/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-12-16

Aktenzeichen: 19 W 42/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1216.19W42.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: § 490 ZPO; § 567 ZPO; BEWEIS; BEWEISVERFAHREN; ANFECHTUNG; GESETZESWIDRIGKEIT

Leitsätze

Keine Anfechtung der Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens

  1. Ein Beschluß, der dem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens stattgibt, ist grundsätzlich nicht anfechtbar. 2) Aus rechtsstaatlichen Gründen kann ein solcher Beschluß mit der einfachen Beschwerde angegriffen werden, wenn er ,greifbar gesetzeswidrig" ist; das ist nicht schon dann der Fall, wenn die Entscheidung unrichtig ist, sondern erst dann, wenn sie inhaltlich dem Gesetz fremd ist.

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