Oberlandesgericht Köln, 1994-12-16, 19 U 244/93

19 U 244/93Tribunal supérieur16 déc. 1994

Regest

Die Übernahme von Statikkosten umfaßt auch die Kosten für Schalungs- und Bewehrungspläne (Ausführungsplanung) Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages vereinbart, daß der Verkäufer sämtliche für den Erhalt der Baugenehmigung erforderlichen Planungskosten einschließlich der Statikkosten zu tragen hat, so umfaßt dies auch die Ausführungspläne nach § 64 Leistungsphase 5 der HOAI.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 19 U 244/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-12-16

Aktenzeichen: 19 U 244/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1216.19U244.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: § 5 HOAI; STATIK; KOSTEN; AUSFÜHRUNGSPLANUNG

Leitsätze

Die Übernahme von Statikkosten umfaßt auch die Kosten für Schalungs- und Bewehrungspläne (Ausführungsplanung)

Haben die Parteien eines Grundstückskaufvertrages vereinbart, daß der Verkäufer sämtliche für den Erhalt der Baugenehmigung erforderlichen Planungskosten einschließlich der Statikkosten zu tragen hat, so umfaßt dies auch die Ausführungspläne nach § 64 Leistungsphase 5 der HOAI.

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