Oberlandesgericht Köln, 1994-11-28, 18 W 20/94

18 W 20/94Tribunal supérieur28 nov. 1994

Regest

Einfluß der Hauptsacheentscheidung im (noch) schwebenden PKH- Verfahren Ist der Prozeßkostenhilfeantrag einer Partei im ersten Rechtszug zurückgewiesen worden, ist sodann gegen die Partei ein nachteiliges Urteil ergangen und ist diese Entscheidung durch Verwerfung der Berufung rechtskräftig geworden, ist bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe das rechtskräftige Urteil zu beachten.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 18 W 20/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-11-28

Aktenzeichen: 18 W 20/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:1128.18W20.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Normen: § 114 ZPO

Leitsätze

Einfluß der Hauptsacheentscheidung im (noch) schwebenden PKH- Verfahren

Ist der Prozeßkostenhilfeantrag einer Partei im ersten Rechtszug zurückgewiesen worden, ist sodann gegen die Partei ein nachteiliges Urteil ergangen und ist diese Entscheidung durch Verwerfung der Berufung rechtskräftig geworden, ist bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen die Verweigerung der Prozeßkostenhilfe das rechtskräftige Urteil zu beachten.

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen den Prozeßkostenhilfebeschluß des Landgerichts Köln vom 11.05.1994 - 20 O 453/93 - wird zurückgewiesen.

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