Oberlandesgericht Köln, 1994-04-12, 13 W 24/94

13 W 24/94Tribunal supérieur12 avr. 1994

Regest

Einfluß geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse auf PKH Ist einer Partei, der ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ein nicht unerheblicher Barbetrag zugeflossen, den sie u.a. zum Erwerb eines Gegenstandes der Freizeitgestaltung (hier Segelboot) verwendet hat, kann eine Nachzahlungsanordnung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO gerechtfertigt sein.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 13 W 24/94 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1994-04-12

Aktenzeichen: 13 W 24/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0412.13W24.94.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: ZPO § 120 Abs. 4

Leitsätze

Einfluß geänderter wirtschaftlicher Verhältnisse auf PKH

Ist einer Partei, der ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ein nicht unerheblicher Barbetrag zugeflossen, den sie u.a. zum Erwerb eines Gegenstandes der Freizeitgestaltung (hier Segelboot) verwendet hat, kann eine Nachzahlungsanordnung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO gerechtfertigt sein.

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