Oberlandesgericht Köln, 1994-02-07, 5 U 66/94

5 U 66/94Tribunal supérieur7 févr. 1994

Regest

Bei der Beurteilung, ob ärztliches Handeln lege artis (gewesen) ist, ist grundsätzlich der dokumentierte Behandlungsverlauf zugrunde zu legen ist. Das gilt auch für die in einer Behandlungskarte des niedergelassenen Arztes niedergelegte Dokumentation, es sei denn sei erweist sich als dürftig und unvollständig.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 5 U 66/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1994-02-07

Aktenzeichen: 5 U 66/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1994:0207.5U66.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: § 823 BGB; § 847 BGB; § 611 BGB; § 242 BGB

Leitsätze

Bei der Beurteilung, ob ärztliches Handeln lege artis (gewesen) ist, ist grundsätzlich der dokumentierte Behandlungsverlauf zugrunde zu legen ist. Das gilt auch für die in einer Behandlungskarte des niedergelassenen Arztes niedergelegte Dokumentation, es sei denn sei erweist sich als dürftig und unvollständig.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Ju- li 1993 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 699/91 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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