Oberlandesgericht Köln, 1993-12-07, 25 U 5/93

25 U 5/93Tribunal supérieur7 déc. 1993

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 25 U 5/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-12-07

Aktenzeichen: 25 U 5/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1207.25U5.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. November 1992 verkündete Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 91,52 DM nebst 10,5 % Zinsen aus 4.300,00 DM für die Zeit vom 19. Dezember 1991 bis 8. Januar 1992 sowie 10,5 % Zinsen aus 91,52 DM seit dem 9. Januar 1992 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Streithelferin der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen mit Ausnahme der durch die Streithilfe verursachten Kosten tragen die Klägerin zu 99/100 und die Beklagte zu 1/100.

Die Kosten der Streithilfe beider Instanzen werden zu 99/100 der Streithelferin der Klägerin und zu 1/100 der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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