Oberlandesgericht Köln, 1993-10-18, 7 W 26/93

7 W 26/93Tribunal supérieur18 oct. 1993

Regest

Personen, die durch staatliche Willkürakte von Organen der DDR geschädigt worden sind, steht weder nach Maßgabe des Einigungsvertrages noch aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung oder des enteignungsgleichen Eingriffs ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch gegen die Bundesrepublik zu.

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 7 W 26/93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-10-18

Aktenzeichen: 7 W 26/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1018.7W26.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: BGB § 839

Leitsätze

Personen, die durch staatliche Willkürakte von Organen der DDR geschädigt worden sind, steht weder nach Maßgabe des Einigungsvertrages noch aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung oder des enteignungsgleichen Eingriffs ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch gegen die Bundesrepublik zu.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Im übrigen trägt die Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beschwerdewert wird auf 10.000,-- DM festgesetzt.

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