5 U 51/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-09-16, 5 U 51/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-09-16, 5 U 51/93
5 U 51/93Tribunal supérieur16 sept. 1993
Regest
1. Ist durch eine Blutentnahme zunächst nur relative Fahruntüchtigkeit belegt (Alkoholkonzentration unter 1,1 o/oo), so ist - in der Kaskoversicherung - der Vorwurf grober Fahrlässigkeit erst dann gerechtfertigt, wenn die Fahruntüchtigkeit zusätzlich durch typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen ist. 2. Diese zusätzlichen Beweisanzeichen müssen umso gewichtiger sein, je weiter die gemessene Blutalkoholkonzentration unter dem Grenzwert von 1,1 o/oo liegt.
Texte intégral
Oberlandesgericht Köln — 5 U 51/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-09-16
Aktenzeichen: 5 U 51/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0916.5U51.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: VERSICHERUNG; VERSICHERUNGSFALL; GROBE FAHRLÄSSIGKEIT; FAHRUNTÜCHTIGKEIT; ALKOHOL; NACHWEIS
Leitsätze
-
Ist durch eine Blutentnahme zunächst nur relative Fahruntüchtigkeit belegt (Alkoholkonzentration unter 1,1 o/oo), so ist - in der Kaskoversicherung - der Vorwurf grober Fahrlässigkeit erst dann gerechtfertigt, wenn die Fahruntüchtigkeit zusätzlich durch typische alkoholbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen ist.
-
Diese zusätzlichen Beweisanzeichen müssen umso gewichtiger sein, je weiter die gemessene Blutalkoholkonzentration unter dem Grenzwert von 1,1 o/oo liegt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.11.1992 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 566/92 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.