Oberlandesgericht Köln, 1993-08-18, 27 U 202/92

27 U 202/92Tribunal supérieur18 août 1993

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 27 U 202/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-08-18

Aktenzeichen: 27 U 202/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0818.27U202.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Oktober 1992 verkündete Teilversäumnis- und Teilurteil des Landgerichts Köln - 20 O 89/92 - hinsichtlich der Entscheidung über den Feststellungsantrag zu Ziffer 1 der Klage aufgehoben; insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Im übrigen wird das Urteil des Landgerichts wie folgt neu gefaßt:

Im Wege des Versäumnisurteils wird - unter Abweisung der gegen ihn gerichteten Zahlungsklage im übrigen - der Beklagte zu 2) verurteilt, an den Kläger 28.265,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6. April 1992 zu zahlen.

Die Beklagten haben die durch ihre Säumnis im Berufungsrechtzug entstandenen Kosten zu tragen; die Entscheidung über die Kosten beider Rechtszüge im übrigen bleibt dem Landgericht vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.