Oberlandesgericht Köln, 1993-08-10, 22 U 267/92

22 U 267/92Tribunal supérieur10 août 1993

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 22 U 267/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-08-10

Aktenzeichen: 22 U 267/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0810.22U267.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28. Oktober 1992 verkündete Ur-teil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 42 O 15/92 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 228.295,12 DM nebst 11,75 % Zinsen für die Zeit vom 1. Juli bis 26. August 1991 und 12 % Zinsen seit dem 27. August 1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 1/3 und die Beklagte 2/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 1/5 und der Be-klagten zu 4/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 305.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Kläge-rin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Ko-sten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürg-schaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank gelei-stet werden.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.