Oberlandesgericht Köln, 1993-05-26, 27 U 216/92

27 U 216/92Tribunal supérieur26 mai 1993

Texte intégral

Oberlandesgericht Köln — 27 U 216/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-05-26

Aktenzeichen: 27 U 216/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0526.27U216.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Oktober 1992 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 130/91 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 4.874,46 DM nebst 10,5 % Zinsen für die Zeit vom 26. Juni 1990 bis zum 19. November 1991 sowie 4 % Zinsen seit dem 20. November 1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten haben der Kläger 23/30 und die Beklagte zu 1) 7/30 zu tragen.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers haben dieser 23/30 selbst und die Beklagte zu 1) 7/30 zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) haben diese 7/15 selbst und der Kläger 8/15 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.